Teilnahmebedingungen des Dessauer Tauschrings
(2. Fassung, Dessau, 28.02.2007)


  1. Ziel des Dessauer Tauschrings

    Der Dessauer Tauschring (nachfolgend als DTR bezeichnet) ist eine Vereinigung mit dem Ziel, Nachbarschaftshilfe und gegenseitige Unterstützung zu fördern. Aufgabe des DTR ist es, Tauschgeschäfte zwischen den Mitgliedern im Rahmen eines eigenen Kreislaufs mittels eines Verrechnungssystems, das auf der Anrechnung von Stunden basiert, geldlos abzuwickeln. Als Zähleinheit gelten Talente. 1 Talent entspricht in der Regel 10 Minuten. Bei Verkäufen oder bei Dienstleistungen ist es auch möglich, eine bestimmte Talente-Summe auszumachen.

    Der DTR arbeitet dabei nicht gewinnorientiert. Ziel des Tauschrings ist es, Menschen mit wenig Geld zu ermöglichen, Waren oder Dienstleistungen zu erwerben, indem sie diese gegen eigene Waren oder Dienstleistungen im DTR tauschen.

  2. Beginn der Mitgliedschaft

    Mitglied beim DTR kann jede geschäftsfähige Person, Initiative, Verein oder Familie werden, insofern sie gewillt ist/sind, geldlosen Tausch über das zur Verfügung gestellte Tauschsystem zu betreiben und sie sich verpflichtet, die Teilnahmebedingungen des DTR anzuerkennen und einzuhalten. Das Mitglied gibt mit seinem Beitritt dem DTR seinen Namen, Anschrift und Kontaktdaten an.

    Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung der Teilnahmebedingungen und der Beitrittserklärung.

    Einzelpersonen, zusammenwohnende Familien, Vereine und Initiativen erhalten im DTR ein Konto. Vereine und Initiativen können dem DTR unter der Voraussetzung beitreten, dass sie Dienstleistungen tauschen, die dem ganzen Verein oder der Initiative zugute kommen und nicht einzelnen Mitgliedern. Möchte eine Familie als Familie eintreten, tritt ein geschäftsfähiges Mitglied in den DTR ein. Alle Leistungen werden über dieses Konto abgerechnet. Nicht geschäftsfähige Personen, z.B. Kinder unter 16 Jahren können nur über die Familienmitgliedschaft am DTR teilnehmen.

    Mitglieder des DTR bekommen einen Mitgliederausweis. Der Verlust des Ausweises ist zu melden. Die Ausstellung eines neuen Mitgliederausweises kostet eine Gebühr von 3 DeM, wahlweise EURO.

  3. Aufnahmegebühr

    Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

  4. Kontoführungsgebühr

    Die Kontoführungsgebühr für Einzelmitglieder und dem ersten Mitglied einer Familie oder einem Verein bzw. einer Initiative beträgt pro Monat ein Talent. Jedes Mitglied wird auf seinem Konto mit der Kontoführungsgebühr im Voraus, für den jeweiligen Monat, belastet.

  5. Konten

    Der DTR unterhält für jedes Mitglied ein Verrechnungskonto mit Soll und Haben. In diesem werden die Tauschvorgänge zwischen den Mitgliedern als Gut- bzw. Lastschriften verbucht. Die aufgewendete Zeit wird in Einheiten von 10 Minuten = 1 Talent verrechnet. Das Verrechnungskonto stellt ausschließlich Guthaben und Verpflichtungen zwischen den Mitgliedern dar.

    Die Meldung einer Leistung erfolgt durch den Leistungsgeber. Dieser übermittelt dem DTR eine Bestätigung, in der folgendes festgehalten ist: Kontonummer und Name des Leistungsgebers und eine Bestätigung der Richtigkeit durch den Leistungsempfänger mit Kontonummer und Namen sowie dessen Unterschrift. Zusätzlich wird festgehalten: Datum, Art des Tauschvorganges, ausgemachte Anzahl der Talente. Kosten durch die Erbringung der Leistung (z.B. Fahrtkosten od. Backzutaten) können mit Geld oder Talenten beglichen werden. Dies unterliegt der freien Vereinbarung der Tauschpartner.

    Jedes Mitglied kann sich über seinen Kontostand auf der DTR-WEB-Site informieren oder ihn beim DTR erfragen.

  6. Überziehungsrahmen

    Jedes Mitglied erhält ein Überziehungsrahmen in Höhe von 50 Talenten für sein Konto. Das Limit kann in besonderen Fällen nach Absprache mit einem DTR- Verantwortlichen erhöht werden. Es wird keine Höchstgrenze für den positiven Kontostand festgelegt.

    Alle 6 Monate muss das Konto ausgeglichen werden. Danach werden noch 3 Monate Kulanz eingeräumt, in der die Mitglieder darin unterstützt werden, ihr Konto auszugleichen. Danach wird eine Rechnung zum Ausgleich des Kontos gestellt. Ein Talent entspricht dabei 1 DeM, wahlweise 1 EURO.

    Der Leistungsgeber hat sich in seinem eigenen Interesse beim DTR darüber zu informieren, ob das Konto des Leistungsempfängers mit den Talenten in der ausgemachten Höhe belastet werden darf. Tut er dies nicht, kann die Verbuchung vom DTR verweigert werden.

  7. Anzeige von Angeboten und Nachfragen

    Mitglieder können eigenständig Angebote und Nachfragen auf der WEB-Site des DTR veröffentlichen. Sie können auch schriftlich auf dem monatlichen Mitglieder-Treffen oder in der Schalterhalle der Bahnpost während der Öffnungszeiten dem DTR übergeben werden.

    Bestehende Angebote oder Nachfragen müssen monatlich aktualisiert bzw. bestätigt werden. Ansonsten verfallen sie.

    Der DTR behält sich vor, Anzeigen, die dem Geist des MTR widersprechen, zurückzuweisen - Solche können sein: Tauschgeschäfte, die ausschließlich in Euro (oder anderen staatlichen Währungen) verrechnet werden, die sitten- und/oder gesetzeswidrig sind, sowie gegen unsere demokratische Grundordnung gerichtet sind.

  8. Entscheidungsstrukturen

    Die Mitglieder, die in der Initiative Dessau - Arbeit für Anhalt e.V., die den DTR organisiert und führt, Verantwortung übernehmen und organisieren, entscheiden auch.

  9. Haftung

    Aus den zwischen Mitgliedern abgeschlossenen Tauschaktionen entstehen der Tauschringorganisation keinerlei Rechte oder Verpflichtungen. Der DTR übernimmt lediglich die Vermittlung von TauschpartnerInnen aus dem Mitgliederkreis. Der DTR haftet in keiner Weise für die Qualität der ausgetauschten Dienstleistungen oder Waren oder für eintretende Schäden. Eine private Haftpflichtversicherung wird daher empfohlen. Mögliche Versicherungsfälle in oder durch die Leistungserbringung oder -erhaltung liegen in der Verantwortung des Leistungserbringers oder -erhalters.

  10. Ende der Mitgliedschaft

    Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Sie muss einem DTR-Verantwortlichen schriftlich mitgeteilt werden. Das Verrechnungskonto muss beim Austritt auf Null ausgeglichen sein. Pluskonten können auf andere Mitgliederkonten übertragen werden. Eine Auszahlung von Talente-Guthaben findet nicht statt.

    Ist das Konto bei Beendigung der Mitgliedschaft mehr als fünf Zeitstunden im Soll, werden Gebühren fällig, um die Mitgliedschaft zu beenden. Für die sechste bis zehnte Stunde müssen je 5 Dessauer Mark an den Tauschring gezahlt werden, ab der elften Stunde pro Talent je 1 Dessauer Mark. Der anfallende Betrag ist unverzüglich bei einem DTR- Verantwortlichen bar zu zahlen. Wahlweise kann auch in EURO bezahlt werden.